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WIE SIE GASFLASCHEN IM GEWERBE RICHTIG LAGERN!

Kennen Sie eigentlich die Voraussetzungen für die Gasflaschenlagerung im Freien und Außenbereich in Ihrer Firma? Wir zeigen Ihnen, was zu beachten ist und welche unterschiedlichen Lagermöglichkeiten im gewerblichen Bereich existieren.

1. GASFLASCHENSCHRÄNKE

(GASFLASCHENLAGERUNG MIT WENIGEN GASFLASCHEN)
Gasflaschenschränke sind eine kompakte und zuverlässige Lösung für die Lagerung im Außenbereich. Die Türen sind mit einem Zylinderschloss gesichert, um Unbefugten die Entnahme zu verwehren. Bei UDOBÄR bestehen die Gasflaschenschränke aus einer kompakten Stahlblechkonstruktion. Die Be- oder Entlüftung wird durch Spalten ober- und unterhalb der Türen gewährleistet. Zudem gibt es eine Variante mit Lochbildern zur Belüftung. Die Zwischenböden sind dabei herausnehmbar und eignen sich somit für große wie auch kleine Gasflaschen. Die sogenannte “passive Entlüftung” verhindert die mögliche Bildung einer entzündlichen Atmosphäre. Hitze staut sich dabei ebenfalls nicht auf.

2. GASFLASCHENDEPOTS

(GASFLASCHENLAGERUNG MIT ODER OHNE DACH IM FREIEN)
Gasflaschendepots kommen für die Lagerung einer größeren Anzahl an Gasflaschen im Freien in Frage. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, jeweils mit Stahlblech-Dach und ohne.

  • Gasflaschendepots mit Gitterwänden
  • Gasflaschendepots mit Fachteilern und Bodengruppe für bis zu 50 Flaschen
  • Gasflaschendepot mit Dach zum Öffnen (bis zu 37 Flaschen)

Wichtig ist dabei, dass die Norm „Druckgase TRGS 510“ zur vorschriftsmäßigen Lagerung im Freien, entsprechend den technischen Regeln, eingehalten wird.

3. GASFLASCHENLAGER

(GASFLASCHENLAGERUNG MIT STATISCHEM NACHWEIS)
Ein komplettes Lagersystem in Form eines kleinen Containers erhalten Sie mit der Auswahl eines geschlossenen Gasflaschenlagers. Dank der Konstruktion aus Welldrahtgitter findet eine vorschriftsmäßige Lagerung im Freien statt, die ebenfalls der TRGS 510 entspricht. Hinzu kommt ein geprüfter, ortsgebundener statischer Nachweis gemäß Eurocode 3.

Vorteile eines Gasflaschenlagers:

  • TRGS 510 geprüft durch TÜV Rheinland
  • Statik nach europäischer Norm, Eurocode 3
  • Eigenbelüftung
  • Wandaufbau aus Trapezblech mit Lüftungskiemen
  • Dach aus Trapezblech
  • Verstellbare Halte- und Kettenvorrichtungen zur Sicherung der Gasflaschen

WISSENSWERTES ÜBER DIE GASFLASCHENLAGERUNG

  • Gasflaschenlagerung auf Baustellen:
    Generell ist es natürlich wichtig, dass Gasflaschen stehend und in entsprechenden Gestellen gelagert werden, um ein Umfallen zu verhindern. Zudem müssen diese sicher verschlossen sein und gut belüftet gelagert werden. Eine Entnahme durch unbefugte Personen müssen Sie durch das korrekte Verschließen verhindern. In unmittelbarer Nähe dürfen sich zudem keine brennbaren oder brandfördernden Stoffe befinden. Notfalls sollten Feuerlöscher leicht erreichbar sein. Beachten Sie dazu generell die feuerpolizeilichen Hinweise.

    Tipp: Lagern Sie volle und leere Flaschen immer getrennt und bringen Sie  Hinweisschilder für den sicheren Umgang an!

  • Gasflaschenlagerung in geschlossenen Räumen:
    Es kann immer passieren, dass Gas ausströmt, wenn die Ventile nicht richtig verschlossen sind oder langsam eine Materialermüdung einsetzt. Deshalb gilt gerade für die Lagerung in geschlossenen Räumen, dass Sie eine ordentliche Belüftung beachten müssen.

  • TRGS 510 & EN 14470-2:
    Alle unsere Gasflaschenschränke, Gasflaschendepots und Gasflaschenlager entsprechen den aktuellen Technischen Regeln TRGS 510 und EN 14470-2 (Lagerung in Arbeitsräumen), zu denen sie sich gerne hier informieren können.

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